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Obligatorische Versicherungen

Für alle in der Schweiz lebenden Personen

Krankenversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz)

 

Für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen (Grenzgänger)

Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahr.

Nicht-Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 19. Lebensjahr.

AHV / IV, (1. Säule)

 

Für alle Fahrzeuge die am Strassenverkehr teilnehmen

Haftpflichtversicherung (gilt auch für Schiffe)

 

Für Arbeitnehmer
Unfallversicherung gemäss UVG (Unfallversicherungsgesetz)

Ab 18 Jahren Berufliche Vorsorge (2. Säule)

 

Gebäudebesitzer

Feuerversicherung (nur in bestimmten Kantonen)

Empfohlene Versicherungen

Hausratversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Private Vorsorge (3. Säule)

Weitere Versicherungen

Rechtschutzversicherungen

Pannenhilfe

Reiseversicherung

Wertsachen

Gebäudeglas

Gebäudehaftpflicht
Gebäudewasserversicherung

Aussenversicherungen
u. a.

 

 

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